Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Beauftragung eines weiteren Frachtführers
    Der Möbelspediteur behält sich das Recht vor nach eigenem Ermessen einen
    weiteren Frachtführer zur Durchführung des Auftrags hinzuzuziehen.
  2. Zusatzleistungen
    Der Möbelspediteur ist verpflichtet im Hinblick auf die Interessenwahrung des
    Absenders / Auftraggebers seine Verpflichtungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt
    eines ordentlichen Möbelspediteurs gegen die Zahlung des vereinbarten Entgelts durchzuführen.

2.1. Besondere Leistungen und Aufwendungen, die bei dem Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren,
sind gesondert zu vergüten.

2.2. Wenn der Absender / Auftragsgeber nach Vertragsabschluss den Leistungsumfang nachträglich erweitert,
ist diese Erweiterung ebenfalls gesondert zu vergüten.

  1. Sammeltransport

Es liegt im Ermessen des Möbelspediteurs den Umzug in einem Sammeltransport durchzuführen.

  1. Trinkgeld
    Trinkgelder sind nicht verrechenbar mit der eigentlichen Rechnung.
  2. Erstattung der Umzugskosten
    Bei Anspruch des Absenders/ Auftraggebers auf Umzugskostenvergütung gegenüber einer
    Dienststelle oder einem Arbeitgeber, ist der Absender/ Auftraggeber verpflichtet die zuständige
    Stelle anzuweisen die vereinbarte Umzugskostenvergütung ( regelmäßig abzüglich geleisteter
    An – oder Teilzahlung, falls geleistet) an den Möbelspediteur auszuzahlen.
    Dies geschieht direkt, nicht über Dritte.

    6. Transportversicherung
    Die fachgerechte Sicherung oder die Veranlassung der fachgerechten Sicherung beweglicher,
    elektronischer und / oder hochempfindlicher Teile, wie zum Beispiel Waschmaschinen,
    Plattenspieler, Fernsehgeräte und Ähnliches, ist die Pflicht des Absenders / Auftraggebers.

Der Möbelspediteur ist nicht verpflichtet die Transportsicherung zu überprüfen!

  1. Installationsarbeiten
    Sofern nicht anders vereinbart, sind die Mitarbeiter des Möbelspediteurs nicht verpflichtet
    und berechtigt, jegliche Installationen vorzunehmen. Dies beinhaltet die Installation von
    Gas-, Elektro- und Dübelinstallationen und Ähnlichem.
  2. Handwerkervermittlung
    Vermittelt der Möbelspediteur zusätzliche Handwerker, so haftet er nur für die sorgfältige Auswahl,
    nicht aber für Leistungen.
  3. Aufrechnung
    Ansprüche des Möbelspediteurs sind nur mit fälligen Gegenansprüchen,
    welche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind, aufzurechnen.
  4. Abtretung
    Auf Verlangen eines Ersatzberechtigten ist der Möbelspediteur verpflichtet ihm
    zustehende Rechte aus dem von ihm abzuschließenden Versicherungsvertrag
    an den Ersatzberechtigten abzutreten.
  5. Missverständnisse
    11.1. Gefahren des Missverständnisses durch Weisungen und Mitteilungen
    des Absenders/Auftraggebers die in oraler, nicht schriftlicher Form gegeben werden
    und somit anders als schriftlich erfolgen, sind vom Möbelspediteur nicht zu verantworten.

11.2. Die Annahme solcher Weisungen und Mitteilungen durch nicht
bevollmächtigte Mitarbeiter des Möbelspediteurs sind ebenfalls nicht vom Möbelspediteur zu verantworten.

  1. Nachprüfung durch den Absender

Der Absender/Auftraggeber ist verpflichtet sich selbst davon zu überzeugen,
dass bei Abholung des Umzugsgutes kein Gegenstand vergessen, versehentlich mitgenommen
oder stehen gelassen wird.

  1. Fälligkeit und Form des Entgelts
  1. Bei Inlandstransporten ist der Rechnungsbetrag VOR Beendigung der Entladung zu entrichten
  2. Bei Auslandstransporten ist der Rechnungsbetrag VOR Beginn der Verladung zu entrichten.
    In beiden oben genannten Fällen ist der Rechnungsbetrag in Bar oder in
    der Form gleichwertiger Zahlungsmittel zu bezahlen.
  1. Barauszahlungen in ausländischer Währung sind regelmäßig nach dem ausgerechneten
    offiziellen Wechselkurs zu entrichten.
  2. Falls der Absender/ Auftraggeber seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach kommt,
    ist es das Recht des Möbelspediteurs das Umzugsgut anzuhalten oder ggf. nach
    Beginn der Beförderung dieses auf Kosten des Absenders/Auftraggebers einzulagern.
    Anwendung findet § 419.
  1. Kündigung oder Rücktritt vom Vertrag
    Die Vertragskündigung bedarf der Schriftform. Bei einer Kündigung ohne wichtigen Grund wird eine
    Rücktrittzahlung von 75 % des veranschlagten Entgelts erhoben. Ab 10 Werktage vor Auftragstermin
    ist eine Kündigung nicht mehr möglich! Es wird der Gesamtbruttopreis in Rechnung gestellt.
    Bei einem Auftrag auf Stundenbasis werden in diesen Fällen 8 Stunden berechnet.

    15. Lagervertrag

Bei Lagerung gelten die Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltransports (ALB).
Auf Verlangen des Absenders/Auftraggebers werden diese zur Verfügung gestellt.

  1. Rechtswahl
    Es gilt deutsches Recht.

    17. Gerichtsstand
    17.1. Im Falle von Rechtsstreitigkeiten diesen Vertrag betreffend, oder aufgrund anderer Ansprüche
    die einen Zusammenhang mit dem Vertragstransport aufweisen, ist ausschließlich das Gericht zuständig,
    in dessen Bezirk sich die von Absender/Auftraggeber beauftragte Niederlassung des Möbelspediteurs befindet.
    Dies gilt für Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten.

    17.2. Betrifft die Rechtsstreitigkeit andere als Vollkaufleute, gilt die ausschließliche Zuständigkeit ausschließlich
    für den Fall dass der Absender/ Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen
    Aufenthalt ins Ausland verlegt hat. Dies gilt auch wenn der Wohnsitz des Absenders/ Auftraggebers,
    oder auch sein persönlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist.

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